Die neuen Grössenklassen des RÄG 2014

RÄG 2014 Grössenklassen

BilanzsummeUmsatzerlöseArbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaftenbis € 350.0002xBis € 700.000Bis 10
5x
Kleine Kapitalgesellschaftenbis € 5 Mio2xbis € 10 Miobis 50
4x4x5x
Mittlere Kapitalgesellschaftenbis € 20 Mio2xbis € 40 MioBis 250
Große Kapitalgesellschaftendarüber hinaus

In diesem Zusammenhang sei auch auf die „Holdingregelung“ von § 221 Abs 4 hingewiesen, nach der die Schwellenwerte von Mutterunternehmen, die Aktiengesellschaften sind, auf Basis konsolidierter bzw. aggregierter Basis zu berechnen sind. Dies auch dann, wenn ein Konzernabschluß nicht zu erstellen ist.

Nach den erläuternden Bemerkungen der Regierungsvorlage richtet sich diese Regelung an Holdingunternehmen, die eine grosse Bilanzsumme, aber wenig eigene Erlöse und Mitarbeiter haben. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass ein aussagekräftiger Anhang erstellt werden muss.

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