Erwerb und Veräußerung eigener Aktien und Anteile

Erwerb und Verkauf eigener Aktien berühren gemäß § 229 Abs 1a und 1b UGB idF. RÄG 2014 nicht mehr die Gewinn- und Verlustverrechnung und können daher weder positive noch negative Erfolgsbeiträge liefern. Verkauf und Einkauf eigener Anteile wirken sich nunmehr wie Ein- und Auszahlungen von Gesellsschaftern aus.

Hierzu ein Beispiel aus Egger/Samer/Bertl, 15. Auflage, Wien 2015, S. 328. Leider hat sich dort aber bei der Aufsummierung des Eigenkapitals nach Erwerb eigener Anteile ein Rechenfehler eingeschlichen. Hier nun die richtige Version:

In diesem Fall werden 200 Aktien zu € 250.000 (Nominale € 200.000) erworden.

Erwerb eigener Anteile

AEigenkapitalvorher:Auszahlung eig. AktienDotierung/UB RL eig. Aktiennachher:
IGrundkapital (gezeichnet)5.000,0005.000,000
abzgl. Nominale eig. Aktien-200.000-200.000
Grundkapital (ausgegeben)5.000,0004.800,000
IIKapitalrücklagen
1.Gebundene Kapital-RL1.000,0001.000,000
IIIGewinnrücklagen
1.Freie Rücklagen2.000,000-50.000-200.0001.750,000
2.RL fr eig. Anteile+200.000200.000
2.000,0001.950,000
Summe8.000,000-250.000+07.750,000

Achtung: Sollte sich aus der Dotierung der Rücklage für eigene Anteile oder Anteile an Mutterunternehmen ein Bilanzverlust ergeben, so darf dieser insoweit nicht durch Auflösung gebundener Rücklage ausgeglichen werden (arg. § 62 Abs 2 AktG). Sonst könnte die Ausschüttungssperre insoweit umgangen werden.

Wie ist nun aber der Verkauf dieser erworbenen Anteile zu buchen? Zu diesem Zweck  gehe ich von der Annahme aus, dass der Preis gefallen ist und nun die 200 Aktien nur zu einem Preis von insgesamt € 180.000 am Markt (also unter dem Nominale) untergebracht werden können.

Veräußerung eigener Anteile

AEigenkapitalBuchen des Verlustes aus eig. AktienAuflösung/UB RL eig. Aktien
IGrundkapital gezeichnet5.000,0005.000,000
abzgl. Nominale eig. Aktien-200.000+200.000
Grundkapital ausgegeben4.800,0005.000,000
IIKapitalrücklagen
1.Gebundene Kapital-RL1.000,0001.000,000
IIIGewinnrücklagen
1.Freie Rücklagen1.750,000-20.000+200,0001.930,000
2.RL fr eig. Anteile200.000-200.000
1.950,0001.930,000
Summe7.750,000+180.000+07.930,000

Der Fehlbetrag durch den unter par Verkauf wird hier nach bisher h.M. (Siehe: Dohalik/Hirschler, RÄG 2014 – Reform des Bilanzrechts, Wien 2015, S. 75 und Egger/Samer/Bertl, Wien 2015, S. 331) gegen eine freie Rücklage verrechnet. Sollte eine solche aber nicht vorhanden sein, so ist diese aus der Gewinn- und Verlustrechnung zu dotieren.

Aus den Tabellen ist deutlich zu ersehen, daß Ein- und Verkauf zur Gänze über das Eigenkapital geführt werden, also wie Ein- und Auszahlungen von Gesellschaftern gebucht werden – einmal wurden € 205.000 bezahlt und einmal wurden € 180.000 eingenommen. Beide Beträge finden sich in der Summenzeile der EK-Buchungen wider.

Quelle: Egger/Samer/Bertl, Wien 2015, S. 328

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