Änderungen beim Anlagengitter in § 226 Abs 1 UGB

Ein Anlagenspiegel ist weiterhin von allen Gesellschaften (Ausnahme: Kleinstkapitalgesellschaft) aufzustellen, wobei nach § 226 Abs 1 UGB idF RÄG 2014 die Entwicklung des Anlagevermögens– wie schon bisher in der Praxis üblich – künftig zwingend im Anhang darzustellen ist.
Gem. § 229 Abs 1 Z 3 sind nunmehr nur die kumulierten Abschreibungen zu Beginn und Ende eines Geschäftsjahres gesetzlich anzugeben.  Damit sind die Angaben für sämtliche in vorausgegangenen Geschäftsjahren und im laufenden Geschäftsjahr angefallenen planmäßigen und ausserplanmäßigen Abschreibungen für am Bilanzstichtag noch im Unternehmen befindlichen Aktiva entfallen (Dokalik/Hirschler, 4/2015, S. 69).

Im Gegenzug fordert § 226 Abs 1 Z 5 künftig aber die Bewegungen in Abschreibungen im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im laufenden Geschäftsjahr. Zu diesem Zweck fordert Dokalik/Hirschler (ebenda) die Erstellung eines Abschreibungsgitters. Darin sollen die kumulierten Abschreibungen entsprechend den einzelnen Komponenten aus Zugängen (wohl nur bei Umgliederungen von ausserplanmäßig abgeschriebenen Gegenständen des Umlaufvermögens in das Anlagevermögen), Zuschreibungen, Umbuchungen und Abgängen dargestellt werden.

Kumulierte Abschreibungen zu Beginn des Geschäftsjahrs
+         Zugänge (= Abschreibungen) des Geschäftsjahrs
+/–    Umbuchungen (= kumulierte Abschreibungen, die auf Anlagenumbuchungen entfallen) des Geschäftsjahrs
–         Abgänge (= kumulierte Abschreibungen, die auf Abgänge entfallen) des Geschäftsjahrs
+         Zuschreibungen des Geschäftsjahrs
=         kumulierte Abschreibungen zum Ende des Geschäftsjahrs
(Quelle: Bertl/Deutsch-Goldoni/Hirschler, Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch 9, 2015, Seite 432)

Hier ein Vorher/Nachher Beispiel:

Eine Maschine wurde im ersten Halbjahr 2012 um € 1,000.000 angeschafft und mit 10 % p.a. abgeschrieben.
Es ist das Anlagegitter zum 31.12.2015 zu erstellen.
Berechnung der kumulierten Abschreibungen per 1.1.2015
Abschreibungen Jahr2012+100.000
Abschreibungen Jahr2013+100.000
Abschreibungen Jahr2014+100.000
Summe (=kumulierte AvA per 1.1.2015)
=300,000
Abschreibungen Jahr2015+100.000
Summe (=kumulierte AvA per 31.12.2015)
=400,000
Anlagegitter 2015 (alt)
(vor RÄG 2014 ohne Entwicklung der kumulierten Abschreibungen)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2015ZugangAbgangUB31.12.2015
1,000,0001.000,000
(Fortsetzung)
Kumulierte AvABuchwertBuchwertJahresabschreibung
31.12.201531.12.201531.12.2014
400,000600.000700.000100.000
Anlagegitter 2015 (neu)
(nach RÄG 2014 mit Entwicklung der kumulierten Abschreibungen)
Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2015Zugang (davon akti-
vierte Zinsen § 203 (4))
AbgangUB31.12.2015
1,000,0001.000,000
(Fortsetzung)
Kumulierte Abschreibungen
1.1.2015AbschreibungAbgangUB31.12.2015
(-Zuschreibung)
300,000100.000400.000
(Fortsetzung)
Restbuchwert
1.1.201531.12.2015
700,000600.000
Print Friendly, PDF & Email

Schreibe einen Kommentar